
April 2018
Immer wieder taucht die Frage auf, wem gehören die Rechte an Agenturleistungen wie Ideen, Entwürfe und sonstige ausgeführte Arbeiten.
Dabei ist es recht einfach und in den AGB erklärt, die auf geltendem Recht und Rechtsprechung beruhen. Hier ein paar Auszüge aus den AGB:
Dabei ist es recht einfach und in den AGB erklärt, die auf geltendem Recht und Rechtsprechung beruhen. Hier ein paar Auszüge aus den AGB:
Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt ... die Nutzungsrechte an allen ... im Rahmen des Auftrages ... gefertigten Arbeiten.
Diese Übertragung ... gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist.
...Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben ... bei der Agentur.
Der Kunde erwirbt ... die Nutzungsrechte an allen ... im Rahmen des Auftrages ... gefertigten Arbeiten.
Diese Übertragung ... gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist.
...Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben ... bei der Agentur.
Die ... erarbeiteten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.), ... sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.